Hinweise zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen
Hinweise zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen
Bevor Personen mit einem ausländischen Bildungsabschluss in der Eingliederungshilfe als qualifizierte Hilfskraft oder Fachkraft arbeiten können, müssen sie einen Antrag auf Gleichwertigkeit ihrer Ausbildung mit einem entsprechenden deutschen Referenzberuf stellen.
Die Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit werden abhängig vom jeweiligen Abschluss von unterschiedlichen Ansprechstellen bearbeitet. Dort wird jeweils geprüft, ob eine Ausbildung vollständig anerkannt werden kann oder ob sogenannte Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind, um eine Anerkennung in Deutschland zu erreichen.
Informationen für Anerkennung ausländischer pädagogischer Ausbildungsabschlüsse
Personen die im beruflichen Schulsystem im Ausland eine:
- sozialpädagogische Ausbildung,
- heilpädagogische Ausbildung oder
- heilerziehungspflegerische Ausbildung
erworben haben, wenden sich für den Antrag auf Gleichstellung ihrer Ausbildung bitte an das
Staatliche Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt
Zentralstelle für die Anerkennung inländischer und ausländischer Bildungsnachweise
Rheinstraße 95
64295 Darmstadt
Tel.: 06151 – 3682-2
E-Mail: Poststelle.ssa.darmstadt(at)kultus.hessen.de
Anerkennung eines ausländischen Hochschulabschlusses
Die Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen Ausbildungsnachweisen auf Hochschulebene im Hinblick auf die Ausübung der staatlichen Anerkennung im Bereich der Sozialberufe werden im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst durch die Hochschule RheinMain bearbeitet.