Antragsverfahren im Programmbereich I
Antragsverfahren im Programmbereich I
Das Land Hessen gewährt Trägern von nach § 45 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Leistungserbringern der Eingliederungshilfe, wenn diese im Sinne von Teil 2, Kapitel 8 SGB IX eine schriftliche Vereinbarung mit einem hessischen Träger der Eingliederungshilfe geschlossen haben, einen Zuschuss für die Schaffung von Plätzen im Rahmen der praxisintegrierten vergüteten Ausbildung (PivA) zur Staatlich anerkannten Erzieherin oder zum Staatlich anerkannten Erzieher (Bachelor Professional in Sozialwesen) sowie zur Staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerin oder zum Staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger (Bachelor Professional in Sozialwesen) sowie in Ausnahmefällen in der berufsbegleitenden Teilzeitausbildung. Eine Förderung der berufsbegleitenden Teilzeitausbildung ist nur möglich wenn diese in Verbindung mit dem einschlägigen Teilzeitarbeitsverhältnis dem Umfang einer Vollzeitstelle des jeweiligen Trägers entspricht.
Ab 25. Juni 2026 können im Rahmen einer zweiten Antragsphase Anträge im Programmbereich I bis einschließlich 15. Juli 2026 über das Antragsformular gestellt werden.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an eingliederungshilfe@hsm.hessen.de
Downloads Programmbereich I
- Einstellungsnachweis - I - EGH 2026 PDF, 227.21 KB
- Kooperationsvereinbarung Landesprogramm - I EGH 2026 PDF, 366.78 KB
- Kooperationsvereinbarung Landesprogramm Anlage - I EGH 2026 PDF, 124.16 KB
- Erklärung Einvernehmen Studierender - I EGH 2026 PDF, 104.71 KB
- Zustimmung Kontaktdaten PDF, 180.17 KB
Informationsmaterial
- Förderrichtlinie Fachkräfteöffensive vom 20.03.2026 PDF, 182.61 KB
- Fachkräfteoffensive Ergänzung Förderrichtlinie PDF, 80.25 KB
- FAQ Landesprogramm - Stand Mai 2026 PDF, 368.86 KB
- Merkblatt Programmbereich I 2026 PDF, 557.67 KB