Sie sind hier:

Antragsverfahren im Programmbereich I

Antragsverfahren im Programmbereich I

Das Land Hessen gewährt Trägern von nach § 45 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Leistungserbringern der Eingliederungshilfe, wenn diese im Sinne von Teil 2, Kapitel 8 SGB IX eine schriftliche Vereinbarung mit einem hessischen Träger der Eingliederungshilfe geschlossen haben, einen Zuschuss für die Schaffung von Plätzen im Rahmen der praxisintegrierten vergüteten Ausbildung (PivA) zur Staatlich anerkannten Erzieherin oder zum Staatlich anerkannten Erzieher (Bachelor Professional in Sozialwesen) sowie zur Staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerin oder zum Staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger (Bachelor Professional in Sozialwesen) sowie in Ausnahmefällen in der berufsbegleitenden Teilzeitausbildung, Eine Förderung ist nur möglich, wenn die berufsbegleitende Teilzeitausbildung in Verbindung mit dem einschlägigen Teilzeitarbeitsverhältnis dem Umfang einer Vollzeitstelle des jeweiligen Trägers entspricht.

Das Antragsverfahren für Programmbereich I für das Jahr Schuljahr 2025/2026 ist beendet.