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Antragsverfahren im Programmbereich II

Antragsverfahren im Programmbereich II

Das Land Hessen unterstützt die Träger dabei, die fachpraktische Ausbildung unabhängig von der Ausbildungsform zu optimieren und auszuweiten, um eine qualitativ hochwertige Ausbildung von Studierenden der Fachschulen zu sichern, die Bindung an das Berufsfeld der Kinder- und Jugendhilfe zu stärken und Ausbildungsabbrüche zu vermeiden. Dazu bezuschusst das Land Hessen die Freistellung von entsprechend qualifizierten pädagogischen Fachkräften für die Anleitung von Studierenden am Lernort Praxis im Umfang von durchschnittlich zwei Stunden pro Woche.

Das Antragsverfahren in Programmbereich II „Zuschuss zur Praxisanleitung“ wird voraussichtlich Mitte Juni 2025 für das Schuljahr 2025/2026 eröffnet. Weitergehende Informationen folgen zu gegebener Zeit.